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Mitgliedstaaten sind Dänemark, Finnland, Island, Norwegen und Schweden, seit 1970 sind auch die autonomen Regionen Färöer, Grönland und die Åland-Inseln eigene Abgeordnete in den Nordischen Rat. Die Abgeordneten der Färöer und Grönlands gehören zur dänischen Delegation, die Ålands zur finnischen Delegation.
Die in diesem Abschnitt dargestellten Landesflaggen eines Landes können gesetzlichen Beschränkungen unterliegen. Hierbei sind die jeweiligen Bestimmungen zur Verwendung dieser Landessymbole unbedingt zu beachten.
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