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Die Europäische Zentralbank (EZB) als auch die Europäische Kommission bereiten alle zwei Jahre oder auf Antrag eines Mitgliedstaats, für den eine „Ausnahmeregelung“ gilt, Konvergenzberichte vor. Diese Konvergenzberichte sind die Grundlage für die Entscheidung des EU-Rats darüber, ob der betreffende Mitgliedstaat die notwendigen Voraussetzungen für die Einführung des Euro erfüllt. Der erste Konvergenzbericht der EZB, der die neuen Mitgliedstaaten umfasst, wird im Oktober 2004 veröffentlicht werden.
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