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Überblick

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) - (European Economic and Social Committee - EESC) ist ein beratender Ausschuss, der schon 1957 durch die Verträge von Rom eingesetzt wurde. Er besteht aus Vertretern verschiedener wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen eines Mitgliedlandes.


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Arbeit im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Das Plenum des Ausschusses verabschiedet seine Stellungnahmen auf der Grundlage der Stellungnahmen der Fachgruppen mit einfacher Mehrheit und übermittelt sie dem Rat, der Kommission und dem Europäischen Parlament. Die Stellungnahmen des Ausschusses werden im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.




    Dem Ausschuss obliegen drei Hauptaufgaben:

  • Wahrnehmung einer beratenden Funktion bei den drei großen EU-Institutionen (Europäisches Parlament, Rat, Kommission)
  • Förderung sowohl auf nationaler wie auch europäischer Ebene einer stärkeren Einbindung und Einbeziehung der organisierten Zivilgesellschaft der Union in das europäische Einigungswerk und Beitrag zur Verwirklichung des Ziels, Europa seinen Bürgern näher zu bringen
  • Stärkung der Rolle der organisierten Zivilgesellschaft in den Staaten oder geografischen Regionen (oder Gruppen von Ländern) außerhalb der Gemeinschaft, zu denen er Beziehungen aufgebaut hat und weiterhin unterhält und in denen er einen strukturierten Dialog mit den Organisationen der Zivilgesellschaft, insbesondere den Sozialpartnern, führt, sowie Förderung der Schaffung beratender Strukturen nach seinem Vorbild.



Der Ausschuss kann auch eine seiner Fachgruppen beauftragen, zur Prüfung einer Frage von allgemeinem Interesse oder aktuellem Bezug einen Informationsbericht zu erarbeiten. Schließlich kann er auf Vorschlag einer Gruppe Entschließungen zu allen Fragen erarbeiten, die in seinen Zuständigkeitsbereich fallen.

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Präsidium im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Der Ausschuss wählt seinen Präsidenten und sein Präsidium für einen Zeitraum von zwei Jahren. Der Präsident leitet die Präsidiumssitzungen und ist damit betraut, die Beziehungen zu den übrigen Gemeinschaftsinstitutionen zu unterhalten und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) nach außen zu vertreten. Er wird regelmäßig offiziell von den Staats- oder Regierungschefs der Mitgliedstaaten empfangen. Die beiden Vizepräsidenten stehen der Budgetgruppe bzw. der Gruppe Kommunikation des Ausschusses vor. Das Präsidium besteht aus 37 Mitgliedern. Neben dem Präsidenten, den beiden Vizepräsidenten, den drei Gruppenvorsitzenden und den sechs Fachgruppenvorsitzenden gehören 25 direkt vom Ausschussplenum gewählte Mitglieder dem Präsidium an. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Arbeiten des Ausschusses zu regeln. Das Wahl- und Ernennungsverfahren ist so geregelt, dass ein Vertreter aus jedem Mitgliedstaat dem Präsidium angehört.


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Mitglieder im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss

Die Mitglieder im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss werden von den EU-Regierungen nominiert. Nach Maßgabe der Geschäftsordnung bilden die Ausschussmitglieder drei Gruppen, die die Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und die sonstigen wirtschaftlichen und sozialen Bereiche der organisierten Zivilgesellschaft vertreten. Bei der dritten Gruppe dabei handelt es sich um Menschen, Verbände oder Organisationen aus Wirtschaft und Gesellschaft die nicht den Arbeitgebern und Arbeitnehmern zu zuordnen sind, nämlich Handwerker, Landwirte, Mittelstandsvereinigungen, Freiberufler, Verbraucherverbände, Umweltschützer und sozialwirtschaftliche Einrichtungen (z.B. Genossenschaften, Familienverbände). Die Aufgaben und die Arbeitsweise der Gruppen werden durch die Geschäftsordnung geregelt, wobei die Mitglieder selbst bestimmen können, welcher Fachgruppe sie angehören möchten. Die Zusammensetzung ändert sich alle vier Jahre, umso die Entwicklung der organisierten Zivilgesellschaft in jedem Mitgliedsland besser widerzuspiegeln.

Nach Maßgabe der Verträge findet alle vier Jahre eine Neubesetzung des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses statt. Die letzte Neubesetzung erfolgte im Oktober 2006 und gilt für die Mandatsperiode bis Oktober 2010. Alle Beschlüsse betreffend die Arbeitsorgane des Ausschusses – Wahl des Präsidenten, der beiden Vizepräsidenten, der Präsidiumsmitglieder sowie der Gruppen- und Fachgruppenvorsitzenden – gelten für einen Zeitraum von zwei Jahren.

Dem Ausschuss gehören 344 (2007) Mitglieder an, die sich folgendermaßen auf die verschiedenen EU-Länder ungefähr nach der Größe der Bevölkerung verteilen:

24 Deutschland
24 Frankreich
24 Italien
24 Vereinigtes Köngreich
21 Polen
21 Spanien
15 Rumänien
12 Belgien
12 Bulgarien
12 Tschechische Republik
12 Griechenland
12 Ungarn
12 Niederlande
12 Österreich
12 Portugal
12 Schweden
9 Dänemark
9 Irland
9 Litauen
9 Slowakei
9 Finnland
7 Estland
7 Lettland
7 Slowenien
6 Zypern
6 Luxemburg
5 Malta


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1. Quelle: © Europäische Gemeinschaften, 1995-2007


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Deutsch>Organisation
Symbol:
Name: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)
Sitz (Adresse): Rue de Belliard 99
B-1040 Brüssel
Belgien
Gründung: 1954
Webseite: #name

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