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Der Ausschuss der Regionen (AdR) ist ein politisches Organ, das die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im institutionellen Gefüge der Europäischen Union vertritt.
Der Ausschuss der Regionen wurde 1994 aus zwei Erwägungen heraus errichtet. Zunächst einmal erschien es sinnvoll, dass die Vertreter der Gemeinden, Städte und Regionen bei der Konzipierung neuer EU-Vorschriften ein Wort mitzureden haben; denn drei Viertel der EU-Rechtsvorschriften werden auf lokaler oder regionaler Ebene umgesetzt. Zum zweiten wurde befürchtet, dass die Union ihre Bürger auf ihrem Weg in die Zukunft nicht mitnimmt. Die Beteiligung der gewählten Mandatsträger, die auf der Ebene mit der größten Bürgernähe tätig sind, wurde als eine Möglichkeit gesehen, diese Distanz zu überbrücken.
Die Verträge legen fest, dass die Kommission und der Rat den Ausschuss der Regionen in sämtlichen Bereichen, in denen Legislativvorschläge der EU Auswirkungen auf die regionale und kommunale Ebene haben könnten, um Stellungnahme ersuchen müssen.
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Im Vertrag von Maastricht wurden fünf derartige Bereiche genannt:
- wirtschaftliche Zusammenhalt
- soziale Zusammenhalt
- transeuropäische Infrastrukturnetze
- Gesundheitswesen
- Bildung und Kultur
Im Vertrag von Amsterdam wurde diese Liste um fünf weitere Bereiche ergänzt:
- Beschäftigungspolitik
- Sozialpolitik
- Umwelt
- Berufsbildung
- Verkehr
Alle diese Bereiche decken damit den größten Teil des Tätigkeitsbereichs der EU ab.
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Die Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament können den Ausschuss der Regionen überdies in weiteren Bereichen befassen, wenn ein Legislativvorschlag ihres Erachtens erhebliche regionale oder lokale Auswirkungen hat. Der Ausschuss der Regionen kann auch Initiativstellungnahmen abgeben und hat dadurch auch die Möglichkeit, Themen auf die Agenda der Europäischen Union zu setzen.
Der Ausschuss der Regionen führt jährlich ca. 5 Plenartagungen durch und richtet sich dabei an drei Grundsätzen aus:
Subsidiarität
Dieses Prinzip, das gleichzeitig mit der Errichtung des Ausschuss der Regionen in den Verträgen verankert wurde, besagt, dass Entscheidungen in der Europäischen Union möglichst bürgernah getroffen werden sollen. Die Europäische Union soll daher keine Aufgaben übernehmen, für die die nationale, regionale oder kommunale Ebene besser geeignet ist.
Bürgernähe
Sämtliche Ebenen sollen sich um 'Bürgernähe' bemühen, indem sie ihre Arbeit vor allem transparent gestalten, damit die Bürger genau wissen, wer wofür zuständig ist und an wen sie sich mit ihren Anliegen wenden können.
Partnerschaft
Die Zusammenarbeit der gemeinschaftlichen, nationalen, regionalen und kommunalen Ebene ist die Voraussetzung für solides Regieren in Europa - jede dieser vier Ebenen ist unverzichtbar und sollte in den gesamten Entscheidungsfindungsprozess eingebunden sein.
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Das Präsidium im Ausschuss der Regionen ist das politische Lenkungsorgan des AdR, es erarbeitet das politische Programm zu Beginn einer neuen Mandatsperiode, überwacht die Vorbereitungen und koordiniert das Zusammenspiel der Arbeitsgruppen zu den Plenarversammlungen. Das Präsidium überwacht weiterhin die finanziellen, organisatorischen und administrativen Maßnahmen im laufenden Haushaltsjahr, dazu zählen folgende Punkte:
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- Einstellung des Generalsekretärs, der Beamten und sonstigen Bediensteten.
- Vorlage des Entwurfs des Voranschlags der Einnahmen und Ausgaben an die Plenarversammlung.
- Genehmigung von Sitzungen außerhalb des üblichen Arbeitsorts.
- Regelung der Durchführungsbestimmungen für die Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder, ordnungsgemäß bestellten Stellvertretern und Sachverständigen.
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Die Mitglieder des Ausschusses werden von den EU-Regierungen vorgeschlagen, dabei handelt es sich um gewählte Landespolitiker der Mitgliedsstaaten wie: Landräte oder Bürgermeister von Großstädten und Landkreisen. Die Mitglieder sind in ihrer Arbeit politisch völlig unabhängig, sie werden vom Rat der Europäischen Union auf vier Jahre ernannt, wobei eine Wiederernennung zulässig ist. Sie müssen ein Mandat der von ihnen vertretenen Gebietskörperschaft innehaben oder ihr gegenüber politisch voll verantwortlich sein. Aus seiner Mitte wählt der Ausschuss der Regionen einen Präsidenten auf zwei Jahre. Im Februar 2004 wurde der Deutsche Peter Straub zum Präsidenten gewählt.
Dem Ausschuss gehören 344 (2007) Mitglieder an, die sich folgendermaßen auf die verschiedenen EU-Länder ungefähr nach der Größe der Bevölkerung verteilen:
24 Deutschland
24 Frankreich
24 Italien
24 Vereinigtes Köngreich
21 Polen
21 Spanien
15 Rumänien
12 Belgien
12 Bulgarien
12 Tschechische Republik
12 Griechenland
12 Ungarn
12 Niederlande
12 Österreich
12 Portugal
12 Schweden
9 Dänemark
9 Irland
9 Litauen
9 Slowakei
9 Finnland
7 Estland
7 Lettland
7 Slowenien
6 Zypern
6 Luxemburg
5 Malta
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1. © Europäische Gemeinschaften, 1995-2007
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Deutsch>Organisation
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Symbol:
Name: Ausschuss der Regionen
Sitz (Adresse): Rue Belliard 79 B-1040 Brüssel Belgien
Gründung: 1994
Webseite: #name
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