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Als gemeinschaftlich wahrzunehmende Politiken sind zu nennen: die Wirtschafts- und Währungspolitik, die Agrarpolitik, die Sicherheits- und Außenpolitik mit der Visa-, Asyl- und Einwanderungspolitik, die Verkehrspolitik, die Steuerpolitik, die Beschäftigungspolitik, die Handelspolitik, die Sozial-, Bildungs- und Jugendpolitik, die Kulturpolitik, die Verbraucher- und Gesundheitspolitik, die Politik der transeuropäischen Netze, die Industriepolitik, die Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, die Forschungs- und Technologiepolitik, die Umweltpolitik und die Entwicklungshilfepolitik. Bei der Politikgestaltung stehen verschiedene EU-Organe zur Verfügung.
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