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Die derzeit 17 ständigen Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen vom Parlament oder während einer Unterbrechung der Sitzungsperiode vom Präsidenten im Namen der Konferenz der Präsidenten überwiesenen Gegenstände zu prüfen. Die Aufgaben der nichtständigen Ausschüsse und der Untersuchungsausschüsse werden bei deren Einsetzung festgelegt; diese Ausschüsse haben nicht das Recht, Stellungnahmen für andere Ausschüsse abzugeben.
Ausschüsse des Europäischen Parlaments
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Ausschuss für auswärtige Angelegenheiten, Menschenrechte, gemeinsame Sicherheit und Verteidigungspolitik
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Ausschuss für Haushaltskontrolle
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Ausschuss für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
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Ausschuss für Wirtschaft und Währung
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Ausschuss für Recht und Binnenmarkt
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Ausschuss für Industrie, Außenhandel, Forschung und Energie
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Ausschuss für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten
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Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Verbraucherpolitik
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Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
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Ausschuss für Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr
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Ausschuss für Kultur, Jugend, Bildung, Medien und Sport
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Ausschuss für Entwicklung und Zusammenarbeit
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Ausschuss für konstitutionelle Fragen
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Ausschuss für die Rechte der Frau und Chancengleichheit
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