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Um die Reform Europas und seiner Institutionen voranzubringen, haben die Staats- und Regierungschefs 2001 den Europäischen Konvent unter Leitung des früheren französischen Staatspräsidenten Valéry Giscard d'Estaing ins Leben gerufen. Der daraus resultierende Verfassungsentwurf regelt die Abgrenzung der Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten auf der einen Seite und der Europäischen Union auf der anderen Seite, schafft eine starke und zugleich auch politisch verantwortliche Europäische Kommission. Zudem stehen weitere EU-Organe bei der Politikgestaltung der Europäischen Union zur Verfügung.
Der Europäische Konvent hat seine Arbeit mit dem ersten Entwurf der Europäischen Verfassung am 10. Juli 2003 abgeschlossen. Der vom Konvent erarbeitete Entwurf einer europäischen Verfassung dient als Grundlage einer künftigen Verfassung von Europa. Das Konventergebnis wurde am 4. Oktober 2003 von der Regierungskonferenz in Rom bestätigt. Die Verfassung ist deshalb so wichtig, damit die Bürgerinnen und Bürger noch vor den Europawahlen im Juni 2004 sich damit vertraut machen konnten.


Europäischer Konvent



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