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Der Europäische Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaft wurde im Jahr 1952 gegründet, ihm wurde 1989 das Gericht erster Instanz zugeordnet, welche insbesonders über bestimmte Rechtsstreitigkeiten, über Klagen von Einzelpersonen und Wettbewerbsangelegenheiten entscheidet.
Die Aufgabe des Gerichtshofes ist es, die Wahrung des Rechts innerhalb der Union zu sichern und als Rechtssprechungsorgan darauf zu achten, dass das Gemeinschaftsrecht innerhalb der Union auf eine einheitliche Art und Weise ausgelegt und angewandt wird. Seitdem Vertrag von Nizza besteht der Gerichtshof aus mindestens einem Richter pro Mitgliedstaat. Um die Effizienz des vergrößerten Gerichtshofs zu sichern, wird eine Große Kammer aus elf Richtern geschaffen, die als Spruchkörper anstelle des Plenums tritt.
Website des Europäischen Gerichtshofs
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