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Die Europäische Union (EU) ist weder ein Staat, noch ist sie eine Organisation, sie ist eine Staatengemeinschaft, ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und des Strebens nach Wohlstand verschrieben haben und deren Grundsätze auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit basieren. Die Bürger der EU wählen ihre Volksvertreter für das Europäische Parlament direkt für eine Amtszeit von fünf Jahren in allgemeinen, freien und geheimen Wahlen.

Die 27 Mitgliedstaaten (2007) der Europäischen Union haben gemeinsame Organe eingerichtet, damit in bestimmten gemeinsamen Angelegenheiten und Interessen auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können. Anträge, Beschlüsse und Verfahren die auf ein gemeinsames europäisches Interesse basieren, werden von den Mitgliedsstaaten ratifiziert und im Europa Parlament gemeinsam verabschiedet, dabei verfolgt die Europäische Union folgende Ziele:

Aufbau einer Europäischen Verfassung
Einführung einer Unionsbürgerschaft
Gewährleistung von Freiheit, Sicherheit und Recht
Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Fortschritts
Einheitliches Auftreten Europas in der Welt.

Da die Europäische Union kein Staatsgebilde ist, kann die Verwirklichung dieser Ziele nur schrittweise erfolgen.


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Beitrittserklärungen neuer Bewerberländer

Nach dem Maastrichter Vertrag von 1992 kann jeder europäische Staat die Mitgliedschaft beantragen Dazu richtet er seinen Antrag an den Rat der Europäischen Union; dieser beschließt einstimmig nach Anhörung der Europäischen Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments, ob die Mitgliedschaft vorbereitet werden kann. Die Beitrittspartnerschaft liefert ein Rahmenwerk für das politische Instrumentarium zur Unterstützung der neuen Bewerberländer, bei ihrer Vorbereitung auf die Mitgliedschaft in die Europäische Union. Der Beitrittsvertrag mit Bulgarien und Rumänien wurde am 25. April 2005 in Luxemburg unterzeichnet und mußte von allen europäischen Mitgliedstaaten einstimmig ratifiziert werden, damit Bulgarien und Rumänien am 1. Januar 2007 beitreten konnten. Bis zum Beitritt überprüft die Europäische Kommission regelmäßig die Einhaltung der Kopenhagener Kriterien sowie den Stand der Vorbereitungen für einen EU-Beitritt im Hinblick auf die im Beitrittsvertrag festgehaltenen Verpflichtungen. Die Europäische Kommission hat dazu zuletzt in dem am 26.09.2006 vorgelegten Monitoringbericht Stellung genommen.

Die Länder Kroatien (Balkan) und Türkei (Asien) zählen zu den neuen Kandidatenländern.


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Amtssprachen der Europäischen Union

Die Plenar- und Ratssitzungen im Europäischen Parlament werden simultan in alle 23 Amtssprachen der Europäischen Union (EU) übersetzt. Um die sprachliche und schriftliche Verständigung zwischen den verschiedenen Institutionen und Organen der Europäischen Union zu erleichtern, werden für die interne Kommunikation vor allem Englisch, Französisch, Deutsch und Italienisch als Arbeitssprachen verwendet

Derzeit (2007) existieren 23 offizielle Amtssprachen in der EU:


  • Bulgarisch - BG - Bălgarski - Bulgarien
  • Dänisch - DA - Dansk - Dänemark
  • Deutsch - DE - Deutschland
  • Englisch - EN - English - Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
  • Estnisch - ET - Eesti - Estland
  • Finnisch - FI - Suomi - Finnland
  • Französisch - FR - Français - Frankreich
  • Griechisch - EL - Elinika - Griechenland
  • Irisch - GA - Gaeilge - Irland
  • Italienisch - IT - Italiano - Italien
  • Lettisch - LV - Latviesu valoda - Lettland
  • Litauisch - LT - Lietuviu kalba - Litauen
  • Maltesisch - MT - Malti - Malta
  • Niederländisch - NL - Nederlands - Niederlande
  • Polnisch - PL - Polski - Polen
  • Portugiesisch - PT - Português - Portugal
  • Rumänisch - RO - Română _ Rumänien
  • Schwedisch - SV - Svenska - Schweden
  • Slowakisch - SK - Slovenčina _ Slowakei
  • Slowenisch - SL - Slovenščina - Slowenien
  • Spanisch - ES - Español- Spanien
  • Tschechisch - CS - Čeština - Tschechiche Republik
  • Ungarisch - HU - Magyar - Ungarn




Europa besitzt als Kontinent eine Vielfalt von unterschiedlichen Traditionen und Sprachen, aber auch gemeinsame Werte. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union aus dem Jahr 2000 verbietet die Diskriminierung aufgrund der Sprache (Artikel 21) und verpflichtet die Europäische Union, die Sprachenvielfalt zu achten und zu respektieren (Artikel 22). Dieser Grundsatz gilt nicht nur für die 23 Amtssprachen der Union, sondern auch für die zahlreichen Regional- und Minderheitensprachen, die von einzelnen Bevölkerungsgruppen gesprochen werden.

Nachdem der erste Tag der Europäischen Sprachen am 26.September 2001 erfolgreich verlief, findet der Europäische Tag der Sprachen nun alljährlich am 26. September statt.

Sprachen in der Europäischen Union
Europäische Tag der Sprachen

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Weitere Informationen

Portal der Europäischen Union
Open Directory Project- Europäische Union


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EU- Osterweiterung

Zum 1. Mai 2004 wurden weitere 10 Staaten (EU-Osterweiterung) wie die Tschechische Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und die Slowakei in der EU aufgenommen, es war damit die umfangreichste Erweiterung in der Geschichte der Europäischen Union, denn es wurde nicht nur das Gebiet der Europäischen Union, sondern auch die EU-Bevölkerung um etwa 75 Mio. Einwohner vergrößert. Zudem wurden die nationalen Zentralbanken der neuen Mitgliedstaaten Bestandteil des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB), und ihre Zentralbankpräsidenten sind Vollmitglieder des Erweiterten Rats der Europäischen Zentralbank (EZB). Die neuen Mitgliedstaaten können aber vorerst den Euro nicht unmittelbar einführen. Sie können dies erst dann tun, wenn sie die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Anforderungen erfüllen. Im Unterschied zu Dänemark und zum Vereinigten Königreich haben die zehn neuen Mitgliedstaaten nicht das Recht, sich nicht an der gemeinsamen Währung zu beteiligen.


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1. Quelle: © Europäische Gemeinschaften, 1995-2007


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Deutsch>Staatenverbund
Fläche: 4.272.014 km²
Einwohner: 484.500.000

Europäische Union
Mitgliedsländer: 27 Staaten
Sprachen: 23 Amtssprachen

Stand 2007

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