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Das Bundesverfassungsgericht ist das höchste Gericht der Bundesrepublik Deutschland, hat seinen Sitz in Karlsruhe und ist kein politisches Organ, es wacht über die Einhaltung der Verfassung und prüft unter anderem, ob Gesetze mit dem Grundgesetz in Einklang zu bringen sind, entscheidet aber auch , ob Gesetze durch andere Gerichte nichtverfassungsgemäß ausgelegt worden sind oder ob Maßnahmen der Executive gegen das Grundgesetz verstoßen.
Sieht sich ein Bürger durch den Staat in seinen Grundrechten verletzt, so kann er - nach vorheriger Anhörung der zunächst zuständigen Gerichtsinstanz - Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einreichen.
Kommt ein Gericht während eines Verfahrens zu der Überzeugung, dass eine konkrete Gesetzesbestimmung nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmt, wird das Verfahren ausgesetzt und das Bundesverfassungsgericht angerufen. Bei dieser konkreten Normenkontrolle wird also geprüft, ob die entsprechende Gesetzesnorm verfassungsgemäß ist.
Die Bundesregierung, eine Landesregierung oder mindestens ein Drittel der Bundestagsabgeordneten können beim Bundesverfassungsgericht eine abstrakte Normenkontrolle einleiten, wenn sie der Ansicht sind, dass ein verkündetes Gesetz oder Teile davon nicht mit dem Grundgesetz übereinstimmen. Es wird dann vom Bundesverfassungsgericht geprüft, ob die entsprechenden Gesetzesbestimmungen verfassungskonform sind.
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