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Mindestens fünf Prozent der Mitglieder des Bundestages, die derselben Partei oder solchen Parteien angehören, die auf Grund gleichgerichteter politischer Ziele in keinem Bundesland miteinander im Wettbewerb stehen, können eine Fraktion bilden. Schließen sich Mitglieder des Bundestages abweichend von dieser Regelung zusammen, so werden sie nur dann als Fraktion anerkannt, wenn der Bundestag zugestimmt hat. Die Besetzung des Ältestenrates und der Ausschüsse sowie der Ausschussvorsitze richtet sich nach der Stärke der einzelnen Fraktionen.


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Fraktionen der 15. Wahlperiode

Der 15. Wahlperiode (2002) des Deutschen Bundestages hat 603 Mitglieder (fünf Prozent davon sind 31).

251 Mitglieder SPD Bundestagsfraktion
247 Mitglieder CDU/CSU Bundestagsfraktion
055 Mitglieder Bundestagsfraktion Bündnis90/Die Grünen
047 Mitglieder FDP Bundestagsfraktion
002 Mitglieder fraktionslos - PDS im Bundestag



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