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Bundestagsausschüsse

Zur Vorbereitung seiner Beschlüsse setzt der Bundestag Ausschüsse ein. Während einer Legislaturperiode gibt es ständige Ausschüsse. Die Mitgliederzahl ist unterschiedlich. Die meisten Mitglieder hat meistens der Haushaltsausschuss. Der Zuständigkeitsbereich der einzelnen Ausschüsse entspricht in der Regel dem der Fachministerien. Ausnahmen sind beispielsweise: Ausschüsse für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung, für Petitionen, für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, für Tourismus und für Sport. Nach der Verfassung muss der Bundestag einen Ausschuss für Verteidigung, einen Auswärtigen Ausschuss, einen Ausschuss für Angelegenheiten der Europäischen Union und den Petitionsausschuss bestellen.

Stand 2003



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