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Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 48 Abs. 3 , dass Abgeordnete einen Anspruch auf eine angemessene ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben. Die Entschädigung muss für alle Abgeordneten gleich sein; sie muss die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern und sie muss der Tatsache angemessen sein, dass der Abgeordnete ein Vertreter des ganzen Volkes ist. Derzeit (2005) erhält jeder Bundestagsabgeordneter MdB, eine monatliche steuerpflichtigen Aufwandsentschädigung von etwa 7009 €, die muss der MdB wie jeder Selbstständige auch versteuern, dass hat das Bundesverfassungsgericht 1975 verbindlich festgelegt. 1977 hatten die Diäten der Abgeordneten eine steuerfreie Höhe von etwa 3.200 € (7.500 DM). Damit haben sich die Abgeordnetenentschädigungen von 1977 bis 2002 mehr als verdoppelt.
Dazu erhält jeder MdB eine so genannte steuerfreie Kostenpauschale von etwa 3,551 € (Stand 2005), diese Pauschale sollen folgende Unkosten abdecken: Miete und Kosten für eine Wohnung in Berlin, sowie Miete für ein Büro im eigenen Wahlkreis.
Darüber hinaus bekommt jeder MdB eine Jahresnetzkarte des ÖPNV- Berlin (BVG), die aber nur wenige Abgeordnete nutzen, denn nicht umsonst steht ein kostenaufwendiger Fahrdienst zur Verfügung, den jeder Abgeordnete innerhalb und außerhalb der Stadtgrenzen rund um die Uhr nutzen kann.
Weiterhin erwirbt der Abgeordnete, abhängig von der Dauer der Zugehörigkeit zum Parlament, sichere Pensionsansprüche, die in den meisten Fällen zusätzlich zu bereits bestehenden Renten- oder Pensionsanwartschaften hinzukommen.
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