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Bundeskabinett

Das Bundeskabinett besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und -ministern und der Chef des Bundeskanzleramt. Gemäß Artikel 62 im Grundgesetz, bilden sie das Bundeskabinett, den Vorsitz im Bundeskabinett führt die Bundeskanzlerin.

Die Bundeskanzlerin bestimmt die Bundesminister sowie deren Ressort und unterbreitet dem Bundespräsidenten einen verbindlichen Vorschlag für die Ernennung oder Entlassung der Minister. Kommt es zu einer Koalitionsregierung, ist die Bundeskanzlerin bei ihrem Vorschlag politisch an die Koalitionsvereinbarungen gebunden. Die Verhandlungen über die Koalitionsvereinbarungen sind in der Regel der Kabinettsbildung vorausgegangen. In diesen Vereinbarungen wird das Regierungsprogramm zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. (Koalition bedeutet: Zwei oder mehrere im Bundestag vertretene Parteien, die gemeinsam über die Mehrheit der Abgeordneten verfügen, gehen ein Bündnis ein und bilden gemeinsam die Bundesregierung als Koalitionsregierung.)

Die Anzahl der Minister ist im Grundgesetz nicht festgelegt. Während der Amtszeit einer Bundesregierung kann es durch die Neubesetzung von Ministerämtern zur Umbildung des Bundeskabinetts kommen. Das Bundeskabinett spielt in der Praxis des Regierens eine wichtige Rolle. Es tritt regulär jeden Mittwoch unter dem Vorsitz der Bundeskanzlerin zur Beratung zusammen. Ist die Bundeskanzlerin verhindert, leitet ihr Stellvertreter die Kabinettsitzung. In den Sitzungen beraten und beschließen die Bundeskanzlerin und die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung, wie beispielsweise Gesetzentwürfe, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und den Bundeshaushalt. Das Bundeskabinett ist beschlussfähig, wenn einschließlich der Bundeskanzlerin (oder ihres Vertreters) die Hälfte der Bundesminister anwesend sind.


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1. Quelle: http://bundeskanzlerin.bundesregierung.de/



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