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Das Bundesverwaltungsamt erledigt in eigener Zuständigkeit Verwaltungsaufgaben, die ihm durch Gesetz oder durch andere Bundesgesetze zugewiesen wurden. Das Bundesverwaltungsamt erledigt als beauftragte Behörde, soweit keine andere Zuständigkeit festgelegt ist, Verwaltungsaufgaben des Bundes, mit deren Durchführung es vom Bundesminister des Inneren oder mit seiner Zustimmung von der sachlich zuständigen obersten Bundesbehörde beauftragt wurde.
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