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Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler, den Bundesministerinnen und Bundesminister, die zusammen das Bundeskabinett bilden. Der Bundeskanzler hat eine herausragende Stellung in der Regierung, er kann die Anzahl der Minister und deren Geschäftsbereiche festlegen. Die Bundesregierung hat als Exekutive das Recht (Initiativrecht), Gesetzentwürfe in den Bundestag einzubringen.

Stand 2004


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Bundeskabinett

Die Bundesministerinnen und Bundesminister sowie der Bundeskanzler bilden zusammen das Bundeskabinett. Den Vorsitz im Bundeskabinett führt der Bundeskanzler. Hier werden in verschiedenen Arbeitsgruppen bestimmte Gesetzentwürfe, Grundlagen und Reformen erarbeitet.


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Bundespresseamt

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung informiert auf verfassungsrechtlichen Grundlagen die Öffentlichkeit über die Politik der Bundesregierung und informiert zugleich die Regierung über inter- und nationale Nachrichten und Meinungen die in den verschiedenen Medien verbreitet werden.


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Weitere Informationen

Open Directory Project - Bundesregierung, -ministerien und -behörden
Offizielle Webseite der Bundesregierung


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Deutsch>Behörde
Behörde: Bundesregierung
Webseite: #name

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