Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat, in dem die Staatsgewalt zwischen dem Gesamtstaat und den Bundesländern aufgeteilt ist. Die Länder besitzen eigenständige, aber durch den Bund beschränkte Staatsgewalt.
Entsprechend sind der Bundestag nur für die Bundesgesetzgebung und die Kontrolle der Bundesverwaltung, die Landtage für die Landesgesetzgebung und Kontrolle der Landesverwaltung zuständig.