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Damit in der Bundesrepublik Deutschland alle Stimmen das gleiche Gewicht haben, ist das Bundesgebiet in 299 Wahlkreise aufgeteilt worden, in denen stets annähernd gleiche viele Wahlberechtigte wohnen. Das sind etwa 250.000 Wahlberechtigte je Wahlkreis, wobei Abweichungen nach oben oder unten möglich sind, damit den Verhältnissen vor Ort zwischen den Städten, Gemeinden und Landkreise Rechnung getragen wird. Die Ost-West-Wanderung führte dazu, dass im Westen mehr Wahlkreise entstanden und im Osten einige gestrichen werden mussten.
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