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Das Grundgesetz (GG) der Bundesrepublik Deutschland wurde erstmals am 8.Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat unter der Leitung von Konrad Adenauer beschlossen, am 23.Mai 1949 feierlich verkündet und trat am 24. Mai 1949 in Kraft. Das Grundgesetz regelt seitdem die politische und rechtliche Grundordnung der BRD. Mit dem Beitritt der DDR und dem Vollzug der Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 stellt das Grundgesetz auch eine gesamtdeutsche Verfassung dar. Dem Bundesverfassungsgericht obliegt die Einhaltung, Überwachung und Auslegung. Grundgesetzänderungen können nur mit 2/3 Mehrheiten vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Das Grundgesetz steht im Rang über allen anderen deutschen Rechtsnormen, andere Gesetze dürfen dem Grundgesetz nicht widersprechen.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vom 23. Mai 1949 (BGBl. S. 1), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Juli 2002 (BGBl. I S. 2863)
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