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Die Samtgemeinden können von den Gemeinden eines Niedersächsischen Landkreises mit mindestens 400 Einwohner gebildet werden, er ist ein Zusammenschluss formal selbständiger Gemeinden. Die Samtgemeinden in Niedersachsen sind öffentlich-rechtliche Körperschaften mit dem Recht der Selbstverwaltung. Sie sind Kommunalverbände und besitzen Dienstherrenfähigkeit. Die Mitglieder der Samtgemeinden sind nicht die Einwohner der betreffenden Gemeinden, sondern die Gemeinden selbst. Die Bildung einer Samtgemeinde soll die Verwaltungs- und Finanzkraft bündeln. Zum Aufgabenbereich der Samtgemeinde gehören unter anderem die Aufstellung von Flächennutzungsplänen, die Trägerschaften der allgemein bildenden Schulen, Abwasserbeseitigung sowie die Unterhaltung von Gemeindeverbindungsstraßen, gemäß §§ 71 ff. Nds. Gemeindeordnung.

In Niedersachsen gibt es derzeit 142 Samtgemeinden, in denen 744 Gemeinden zusammen geschlossen sind.

Stand 2003



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