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Ein Landkreis (Kreis) ist eine Gebietskörperschaft (Gemeindeverband) und nimmt oberhalb der Gemeindeebene kommunale Aufgaben wahr. Die Landkreise sind wie die Gemeinden verfassungsrechtlich den Bundesländern zugeordnet. Mit Ausnahme der kreisfreien Städte und Stadtstaaten gehören alle Gemeinden einem Landkreis an. In der Bundesrepublik gibt es 323 Landkreise, sie umfassen rund 96 % der Fläche der Bundesrepublik Deutschland. In ihm leben etwa 56 Mio. Einwohner, dass sind rund 68 % der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland. Alle Landkreise sind in kommunalen Spitzenverbänden organisiert und bilden mit den Städten und Gemeinden die dritte Ebene der öffentlichen Verwaltung.
Die zentrale Aufgabe der kommunalen Spitzenverbände besteht darin, die den Landkreisen, Städten und Gemeinden grundgesetzlich garantierte kommunale Selbstverwaltung zu fördern, den Erfahrungsaustausch zu pflegen und die gemeinsamen Belange aller kommunalen Körperschaften gegenüber dem Staat und der Öffentlichkeit zur Geltung zu bringen. Es gibt in der Bundesrepublik drei kommunale Spitzenverbände: Neben dem Deutschen Landkreistag, sind dies der Deutsche Städtetag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund.
Um gemeinsame Interessen wirksamer zu vertreten und einen intensiven Erfahrungsaustausch zwischen den Landkreisen zu ermöglichen, gibt es den Deutschen Landkreistag (DLT). Seine unmittelbaren Mitglieder sind die Landkreisverbände in den 13 Flächenländern der Bundesrepublik Deutschland. Der Deutsche Landkreistag erfasst mit seiner Aufgabenstellung die ganze Breite kommunaler Funktionen und vertritt die Interessen der deutschen Landkreise gegenüber Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat.
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