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Der Landkreis (Kreis) ist ein Gemeindeverband (Staatsgebiet/Gebietshoheit) und nimmt oberhalb der Gemeindeebene öffentliche ergänzende Aufgaben wahr. Mit Ausnahme der kreisfreien Städte und Stadtstaaten gehören alle Gemeinden einem Landkreis an.
In Baden-Württemberg gibt es 35 Landkreise mit 35 Landratsämter. Das Landratsamt wird vom Landrat geleitet, der vom Kreistag auf acht Jahre gewählt wird. Der Kreistag ist das Hauptorgan des Landkreises und wird für fünf Jahre vom Volk gewählt.
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