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Die Republik Srpska (Serbische Republik, Republika Srpska) wurde am 9. Januar 1992 durch die Friedensvereinbarung von Dayton und durch die Unterzeichnung der Pariser Friedensübereinstimmung am 14. Dezember 1995 proklamiert. Heute ist die Republik Srpska eine Entiät, die administrativ aus den Regionen Banja Luka, Doboj, Bijeljina, Pale und Trebinje besteht. Die Regionen setzen sich aus einzelnen Gemeinden zusammen. Die Exekutive bildet die Volksversammlung und der Volksgruppenrat der Republik Srpska mit dem Präsidenten der Republik Srpska, zwei Vizepräsidenten der Republik Srpska, sowie die Regierung der Republik Srpska. Die Republik Srpska besitzt nur eine begrenzte internationale Anerkennung. Seit Januar 1998 ist Banja Luka der Regierungssitz.
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