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Die Regierung besteht aus acht Mitgliedern und dem Regierungspräsidenten. Die Regierung wird vom Parlament, dem Lagting, festgestellt. Die Regierung wird von einer Verwaltungsbehörde unterstützt, der in erster Linie aus den zentralen Behörden mit sechs Abteilungen besteht. Sie ist verantwortlich für die Verwaltung in allen Bereichen, gemäß dem Selbstverwaltungsgesetz von Åland. Damit ist sie als zentrale Verwaltungsbehörde für jene Aufgaben zuständig, die in Finnland durch den Staatsrat und verschiedene Minister, durch Provinzregierungen und durch verschiedene zentrale Behörden verwaltet werden.
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