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Die Bildende Kunst wird im allgemeinen in die Gattungen Architektur, Bildhauerei, Grafik, Kunsthandwerk und Malerei gegliedert, wobei Überschneidungen möglich sind. Bildende Kunst bezeichnet die Ausübung - angeborener oder erworbener - hochentwickelter bzw. spezialisierter Fähigkeiten in den oben angegebenen Gattungen. Das Resultat dieses schöpferischen Aktes wird als Kunstwerk bezeichnet, sofern es durchschnittliche Leistungen übertrifft.
Die Bildende Kunst wird von den übrigen Kunst – Arten wie der darstellenden Kunst (Theater, Tanz, Filmkunst), der Literatur sowie der Musik unterschieden, wobei auch diese Unterscheidungen nicht überschneidungsfrei sind. Wichtigstes Abgrenzungskriterium zu den übrigen Kunst – Arten war die Frage, ob die Kunstwerke als kontinuierliche, körperlich-räumliches Gebilde existieren, die per se und ohne Interpretation vom Rezipienten wahrgenommen werden können (Bildende Kunst) oder nicht (übrige Kunst – Arten). Z.B. existiert ein Gemälde als kontinuierliches und räumliches Gebilde, das vom Rezipienten unmittelbar wahrgenommen werden kann, währen der Schauspieler oder der Musiker ein Stück spielen und interpretieren müssen, um es dem Rezipienten zugänglich zu machen. Seit Beginn des 20 Jahrhunderts mehren sich jedoch, sowohl durch neue Technologien (Film, Tonträger) als auch durch neue Kunst - Strömungen, die Schnittmengen, sodass sich diese Art der Abgrenzung zunehmend problematischer gestaltet, weil die Übergänge fließender werden.
Der ästhetische Wert eines Kunstwerkes basiert auf gesellschaftlichen Konventionen oder eben auf dem Bruch mit diesen. Der materielle Wert eines Kunstwerkes beruht auf den Gesetzen von Angebot und Nachfrage. Dabei hat sich im Verlauf der Kunstgeschichte immer wieder gezeigt, das der materielle Wert eines Kunstwerkes in seinem jeweiligen temporären Kontext eher mit den künstlerischen Fähigkeiten korreliert ist, währen er in der Zukunft besonders steigen kann, wenn mit den damaligen gesellschaftliche Konventionen erstmals gebrochen wurde.
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