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Der Internationale Gerichtshof- IGH (International Court of Justice - ICJ) wurde 1945 im Einklang mit der UN - Charta gegründet. Der Gerichtshof ist das juristische Hauptorgan der Vereinten Nationen und steht faktisch allen Mitgliedstaaten zur Verfügung. Staaten die nicht Mitglied in der UN sind, können den internationalen Gerichtshof anrufen, vorausgesetzt sie erkennen die Bedingungen des UN-Sicherheitsrat (UN- Security Councils) an.
Zu den Aufgaben des IGH gehören Gutachten und Gerichtsentscheidungen auf Grundlage der UN-Charta und des ICJ- Statuts. Die Gerichtsverfahren umfassen eine schriftliche Phase, in der die Beteiligten Plädoyers vorlegen und austauschen, sowie eine mündliche Phase, in der die Beteiligten ihre Plädoyers dem Gericht selber vortragen, diese Verfahren sollten in den Amtsprachen Englisch und Franzosisch erfolgen. Der internationale Gerichtshof besteht aus 15 unabhängigen Richtern, die für eine neunjährige Amtszeit von der UN-Generalversammlung und dem Sicherheitsrat gewählt werden. Für jeden Staat (Nationalität) wird nur jeweils ein Richter gewählt. Die Wahl der Richter erfolgt alle 3 Jahre für ein Drittel der Sitze neu, oder wenn ein Richter ausscheidet.
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