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Begriffserklärung

Ein Freizeitpark vereinigt zumeist mehrere Attraktionen, dazu zählen: Ausstellungen, Fahrgeschäfte, Restaurants und Imbissgeschäfte. Die Nutzung der Fahrgeschäfte, sowie die Showdarstellungen sind fast immer im Eintrittspreis enthalten. Einige Parks sind thematisch aufgebaut und werden auch Themenpark genannt. Im Gegensatz zum Zirkus, befindet sich ein Freizeit- oder Vergnügungspark auf einem riesigen Gelände mit zahlreichen festen Gebäuden, in denen sich Restaurants, Toiletten und Shops befinden. Die Freizeitparks eignen sich hervorragend für einen Tagesausflug und bieten mit ihren riesigen Parkanlagen (z.B. Minigolf oder Spielwiesen) einen gewissen Erholungswert.



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